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  • Gartenzeitung 12/2024

    Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die Adventszeit, Weihnachten und Neujahr stehen vor der Tür! Das Gartenjahr ist zu Ende und der Garten ist nun winterfest gemacht. Die empfindlichen Blumen und Stauden sollten angehäufelt sein und hoffentlich, habt ihr auch daran gedacht, die temperaturempfindlichen Gerätschaften, wie Pumpen und Schläuche frostsicher einzulagern! Nun noch ein kleiner Rückblick in den Oktober. Am 19. Oktober fand die 2 . Gartenbegehung 2024  in unserer Anlage statt. Das Resümee :   Wie auch in den vergangenen Jahren, hatte sich das Pflichtbewusstsein einiger Pächter noch nicht ganz ins positive gewandelt. Es mussten wieder 33 Pächter   schriftlich ermahnt werden wegen Verwahrlosung des Gartens, Heckenschnitt   und Verunkrautung der Wege vor den Gärten. Es wurden auch Pächter mit viel zu hohen Bäumen  und Koniferen  in ihren Gärten angeschrieben, mit der Aufforderung, diese zu stutzen bzw. zu entfernen. Wir gehen davon aus, dass alle gerügten Mängel fristgemäß abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung des Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Mit Freude haben wir aber festgestellt, dass die meisten Pächter, ihren Pflichten und sowie das Entfernen von Bäumen, stutzen von Hecken, Sträuchern und Büschen bis zum Ende November nachkommen sind. WICHTIGE INFORMATIONEN: Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2024 bis zum 31.03.2025  aufgehoben. Sonn -und Feiertage bleiben Ruhetage  und sind ganztägig  einzuhalten! Das Trinkwasser  am Vereinshaus wurde ab 01.11.2024  für die Winterzeit  abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause  mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Den neuen „ Wegedienstplan“  für 2025  findet ihr ab Ende Dezember  in den Aushangkästen und auf der ständig aktualisierten Webseite   unter www.kgv-flora.de     Zum Ende dieses Gartenjahres möchte ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bei der Vorstandsarbeit bedanken und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr. Der Vorstand wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit , schöne Weihnachten   und zwischen den Jahren eine Zeit der Ruhe  und Entspannung  sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr . Für 2025  alles erdenklich Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lust und Vorfreude auf das neue Gartenjahr. Bis dahin bleibt oder werdet gesund. „ Gut Grün “   Euer 1. Vorsitzender Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 11/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , die Saison so gut wie zu Ende. Unsere letzte Außenveranstaltung „das Forellenfest der drei Vereine“  fand am 14. September statt. Leider spielte das Wetter nicht so mit, als wir es uns das gewünscht hatten. So kamen die meisten Pächter und Gäste nur um ihre bestellte „Forelle/n“  abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Aber im nächsten Jahr wird es wieder ein Forellenfest geben, mit hoffentlich besserem Wetter. Wie auch schon in den letzten 2 Jahren  müssten auch dieses Jahr (lt. Beschluss des Vorstands von 2022 ) „alle Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt hatten, diese bis zum 31. Oktober 2024 abbauen  und einlagern ! Ab dem 1. April 2025   dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für „ Leib   und Leben “ abzuwenden sowie „ Sachschäden “ auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“ Wer sein Trampolin also immer noch nicht abgebaut hat, den bitte ich letztmalig dies zu erledigen! Nochmals möchte ich euch auf dieses Thema hingewiesen, was bei eventuellen Einbrüchen in eure Gärten alles zu tun ist. Hier die Information für alle neuen und auch alten Pächter. Gerade in den kommenden Monaten ist man ja nicht mehr täglich im Garten. Deshalb mein Rat, regelmäßig z.B. in Verbindung mit einem Spaziergang in euren Garten zu kontrollieren, ob alles noch in Ordnung ist. Solltet ihr einen Einbruch feststellen, dann auf jeden Fall  die Polizei rufen um den Schaden  anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „ Tagebuchnummer“ von   der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1  bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei! Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12, - €.  Falls ihr es nicht  selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „ Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „ Abtretungserklärung“ von euch an die ausführende  Reparaturfirma . Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer  in das Formular ein. Das „ Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite   unter www.kgv-flora.de   in der  Rubrik „Formulare“. Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro vom Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail   versicherungsobmann@kgv-flora.de   als direkten Ansprechpartner wenden. WICHTIGE INFORMATIONEN: Am 07. Dezember  findet für eure Kinder und Enkelkinder eine „ Kinderweihnachtsfeier“ im Vereinsheim statt .  Einzelheiten hierzu sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Für die „Nachzügler“ findet der Wegedienst letztmalig in diesem Jahr am 16. November   v on 8:30 - 12:00 Uhr statt. Die Ruhezeiten werden vom 2 1.10.2024  bis 31.03.2025 aufgehoben. Sonn -und Feiertage  bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus  wird zum 01.11.2024  für die Winterzeit abgestellt . Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Bleibt weiterhin gesund „ Mit einem dreifachen Gut Grün! “   Reinhard Piehl

  • Geänderte Ruhezeiten ab den 21.10.2024!!

    Die Ruhezeiten der Gartenordnung werden vom 21.10.2024 bis voraussichtlich  31.03.2025 aufgehoben.    Sonntage und auch Feiertage bleiben Ruhetage! Änderungen vorbehalten! Der Vorstand

  • Ruhezeiten ab dem 01.04.2024!

    R uhezeiten Montag bis Freitag:   13:00 Uhr bis 15:00  Uhr und von:                     19:00 Uhr bis 7:00  Uhr Samstag ab:   13:00 Uhr bis Montag  7:00  Uhr An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Das gilt ebenso für Feiern. Eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. Der Vorstand

  • WICHTIGER HINWEIS "Trampoline"!!

    Wie auch schon in letzten 2 Jahren müssen auch dieses Jahr (lt. Beschluss des Vorstands von 2022) „alle   Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben, diese bis zum 31.  Oktober 2024 abbauen  und einlagern!   Ab dem 1. April 2025 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für „Leib und Leben“ abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“   Der Vorstand

  • Gartenzeitung 10/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Herbst hat begonnen und die Gartensaison geht langsam zu Ende. Am 7.   September 2024 feierten endlich wieder nach fünf   Jahren , der „ Birnen  und „ Erdbeerenweg “ ein „ Wegefest “ Es kamen viele Pächter aus den jeweiligen Wegen, mit Freunden und Gästen, um gemeinsam den Tag bei schönstem Sonnenschein zu begehen. Bei dieser Gelegenheit stellten sich auch unsere neuen „ Vereinswirte“   Elena  und Grigorii   Carp vor, die am 15. Oktober 2024,  nach umfangreicher Renovierung, ein Restaurant mit  moldawischen und  deutschen Spezialitäten   eröffnen werden. Wir wüschen den beiden  und ihrem Team  viel Glück  und Erflog  bei ihrem Vorhaben. Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstands. Am 19.Oktober  findet die 2. Gartenbegehung   in diesem Jahr statt. Wir vom Vorstand hoffen, wie jedesmal, so wenig wie möglich Mängel zu finden. Wir möchten die nach der letzten Begehung vom 27. April  angeschriebenen Pächter nochmals erinnern, die zu hohen Bäume und Sträucher  zu kürzen  bzw. zu entfernen . Falls es diesbezüglich noch bedenken gibt : Es ist ab dem 1. Oktober bis zum  28. Februar des nächsten Jahres  wieder erlaubt Hecken , Sträucher , Bäume auf Stock  zu schneiden bzw. zu entfernen. Noch eine wichtige Sache: Ich bitte jeden Pächter einmal zu kontrollieren, ob am Gartentor  die „ Gartennummer“ vorhanden ist. An jedem Garten ist deutlich die Gartennummer am Tor bzw. im Eingangsbereich anzubringen. WICHTIGE HINWEISE:   Der nächsten Wegedienste finden am 5. Oktober  und am 26 . Oktober  für Nachzügler  mit Schreddern  von 8:30 - 12:00  Uhr statt. Vorab schon einmal zur Information : Am 26. Oktober 2024 findet das „ Laternenfest “ in der Nachbarkolonie „Buchholz “    und am 2. November  das „ Kinderhalloween “ bei uns im Verein Flora  statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Weiterhin noch viel Freude in euren Gärten in diesem Herbst „Mit einem dreifachen Gut Grün ! “   Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 09/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Am 03.   August 2024  feierten wir wieder unsere „ Kinder /Sommerparty “ des KGV Flora e.V. Für die Kinder hatten wir wieder eine „ Hüpfburg “ geordert. Diese war, wie immer, das Highlight an diesem Nachmittag. In guter alter Tradition begann ab 16:30Uhr  das „ Grillen “. Es gab viele leckere Köstlichkeiten , die von unserem Festausschuss angeboten wurden. Um 18:00 Uhr startete dann die offizielle „ Sommerparty“.   Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten die Pavillons vor unserem Vereinsheim in ein Festzelt verwandelt. Mit guter Musik von unserem „DJ Craig“  und mit dem einen oder anderen Glas Wein oder Bier  wurde das Fest zünftig eingeleitet. Auch eine Prämierung für „ die größte Sonnenblume “ stand in dieses Jahr an. Gewonnen hat der Garten „ 47 “ von unseren Gartenfreunden Sabine  und  Robert Wallner . Den Gewinnern, herzlichen Glückwunsch. Erfreulicherweise kamen wieder viele Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest gegen Mitternacht ausklingen. Ein besonderer Dank gilt den Damen vom Festausschuss Nadine Lorimer  und Anke Bartels , sowie den vielen Helfer/-innen.   In diesem Jahr ehren wir wieder Jubilare/-innen für 20-, 40-  und sogar 50-jährige Mitgliedschaft. Hier vorab die Namen der Jubilare für 20-jährige Mitgliedschaft: Johann Salewski, Valentina   Mir , Kristina   Freier , Ulrich Fuge , Regina   Battram  und Rainer   Hänold . Für die 40-jährige  Mitgliedschaft: Gerhard Ulbricht und für die 50-jährige Mitgliedschaft: Gerhard Mohring und Gunda Schröder . Euch allen herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für eure Treue zum Verein. Die Urkunden und die Anstecknadeln werden zu einem späteren Zeitpunkt überreicht. WICHTIGE HINWEISE:   Immer wieder gibt es Sichtungen von Ratten in unserer Kolonie. Dieses Problem ist bedauerlicher Weise nicht nur in unserer Kolonie ein Thema. Aufgrund der hohen Rattenpopulation und der gleichzeitigen Resistenzproblematik im Stadtgebiet Hannover, werden wir wohl in den Kleingärten in den nächsten Jahren die ein oder andere durchziehende Ratte in Kauf nehmen müssen. Auch wenn auch das Risiko der Krankheitsübertragungen durch Ratten gering ist, sollte eine Ansiedlung natürlich verhindert werden. Dazu kann jeder seinen Beitrag leisten. Folgende Regeln zur Prävention sollten beachtet werden: NIEMALS  Essensreste im Garten oder auf dem Kompost entsorgen! Vor allem dürfen keine tierischen Abfälle kompostiert sowie keine Müll im Garten oder hinter der Laube gelagert werden. Auch ein aufgeräumter Garten bietet wenig Verstecke für Ratten. Im Falle einer Rattenansiedlung ist folgendes zu beachten: Die Bekämpfung von Nagern sollte grundsätzlich nur durch professionelle Anwender vorgenommen werden. Eine solche Maßnahme sollte nur vom Vorstand nach Abwägung der Kosten und Nutzen eingeleitet werden. Ein Rattenbefall beschränkt sich nicht nur auf einen Garten. Daher ist die Bekämpfung im Alleingang nicht zielführend, sondern vergrößert eher bereits bestehende Resistenzprobleme. Insbesondere, wenn in verschiedenen Gärten ohne Absprache unterschiedliche Produkte und damit Wirkstoffe eingesetzt werden. Zur Abschätzung der Notwendigkeit dieser Maßnahmen ist jeder Gartenpächter verpflichtet, Rattensichtungen dem Vorstand zu melden. Ich hoffe, dass die Wichtigkeit des richtigen Verhaltens zur Prävention und Bekämpfung von Ratten deutlich geworden ist.     Vorab schon einmal zur Information : Am 14. September 2024 ab 13:00Uhr  findet das „Forellenfest der 3 Vereine“ vor unserem Vereinsheim statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Der nächsten Wegedienst für den Apfelweg und Mirabellenweg   findet am 7 .September und am 5.Oktober  für Nachzügler mit Schreddern von 8:30 - 12:00  Uhr statt. Weiterhin viel Spaß und Freude in euren Gärten „Mit einem dreifachen Gut Grün ! “   Reinhard Piehl

  • Forellenfest der drei Vereine am 14. September 2024

    Forellenfest der drei Vereine am 14. September 2024 Am 14. September 2024 ist es wieder soweit – das Forellenfest der drei Vereine steht vor der Tür! Ab 13:00 Uhr laden wir euch herzlich vor das Vereinsheim des KGV Flora ein, um gemeinsam einen entspannten Tag zu verbringen. Genießt frische Forellen mit Brötchen und Butter für nur 10,00 EUR oder nehmt euch eine ToGo-Portion für 9,00 EUR mit nach Hause. Wichtig: Bitte vergesst nicht, eure Forellen bis spätestens 31. August 2024 vorzubestellen. Schreibt einfach eine E-Mail an unseren Festausschuss unter festausschuss@kgv-flora.de oder ruft Nadine Lorimer unter 0151 25787916 an. Für Getränke und Musik ist natürlich auch gesorgt. Wir freuen uns auf einen tollen Tag mit euch und euren Familien! Sichert euch jetzt eure Forellen und seid dabei!

  • Veranstaltungen 2024 der Kleingartenvereine Buchholz, Neue Hoffnung und Flora

    • 04.05. Kompostfest der 3 Vereine (bei Flora) • 25.05. Flohmarkt (Buchholz) • 01.06. Kinderfest (Neue Hoffnung) • 08.06. Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine (bei Buchholz) • 03.08. Kinderfest & Gartenparty (Flora) • 17.08. Kinderfest (Buchholz) • 23./24.08. Sommerfest (Neue Hoffnung) • 14.09. Forellenfest der 3 Vereine (bei Flora) • 26.10. Laternenfest (Buchholz) • 02.11. Kinderhalloween (Flora) • 23.11. Kniffel-Abend (Neue Hoffnung) • 07.12. Kinderweihnachtsfest / Jahresabschluss (Flora) • 07.12. Nikolaus (Neue Hoffnung) Kontakt: • Kleingartenverein Buchholz e.V. • Kleingartenverein Neue Hoffnung e.V. • Kleingartenverein Flora e.V. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und den jeweiligen Veranstaltungsorten erhaltet ihr bei euren Vereinsvorständen oder auf den Aushängen in den Vereinsheimen.

  • Gartenzeitung 8/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , nun sind wir im August angekommen, der Höhepunkt der Gartensaison ist erreicht. Der Garten lädt nun nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet auch eine Vielzahl von Obst und Gemüse, die nun erntereif sind. Man, sieht im wahrsten Sinne der Worte „ die Früchte seiner Arbeit “ Am 3. August fand unser diesjähriges „ kleines Sommerfest “ statt. Da ich diese Zeilen für die Gartenzeitung Anfang Juli  schrieb, kann ich euch leider erst in der nächsten Ausgabe darüber berichten.  WICHTIGE HINWEISE: Seit den 15. Juli 2024 ist   zum der „ Brut- und Setzzeit“ ein   leichter   Pflegeschnitt   der Hecken wieder gestattet, wenn keine Vögel in der Hecke nisten. Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht geschnitten hat, sollte das nun nachholen. Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe  von 1,20m  und auf die Heckenbreite   von 0,40m . Aber auch die Gartenarbeit darf nicht zu kurz kommen und der Weg vor dem Garten gehört auch dazu! Das heißt, den Weg bis zur Mitte vor eurem Garten regelmäßig von Beikräutern wie z.B. Löwenzahn, Spitzwegerich usw. sowie von selbst ausgesamten Rasen sauber zu halten. Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstandes. Auch wir merken immer mehr wie die Zeit der digitalen Welt voranschreitet und versuchen alles etwas zeitgemäßer zu machen, um uns den administrativen Aufwand zu vereinfachen. Die Versendung von Informationen sowie Rechnungen usw. ist per E-Mail wesentlich einfacher und kostengünstiger. Deshalb bitten wir euch um die Aktualisierung eurer Daten. Leider liegen uns vielfach nicht mehr aktuelle Kontaktdaten vor. Bittet teilt uns eure aktuelle Telefon-Nummer (Festnetz und/oder Mobil), aktuelle Wohnanschrift , Kontodaten und eine E-Mail-Adresse mit, unbedingt auch die Gartennummer nicht vergessen. Das Formular „Änderungsmitteilung“  findet ihr auf unserer „ Webseite“ unter www.kgv-flora.de unter der Rubrik „ Formulare “. Dieses steckt ihr bitte ausgefüllt in den Briefkasten  am Vereinsheim  oder schickt es als Anhang per E-Mail an info@kgv-flora.de   oder auch per Post an KGV Flora e.V. , Hoppelweg 2, 30657 Hannover. Der nächste Wegedienst für den Kirschweg und Quittenweg  findet wie gewohnt am 24. August von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Wir wünschen euch einen grünen Daumen und weiterhin viel Spaß in den Gärten! Auf unserer Homepage www.kgv-flora.de  informieren wir euch immer, über den aktuellen Stand der Dinge. So verbleibe ich auch dieses Mal mit einem dreifachen „Gut Grün “   Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 07/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli  und das Jahr ist schon wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende. An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „ Kinderfest-/Sommerparty“   am Samstag  den 3.August  hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen  und auf der Webseite  dazu. Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten  ist.  (§ 8.5 Gartenordnug ) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.  An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. WICHTIGE HINWEISE: Die Region Hannover schützt das Grundwasser  auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Seit dem 1. Juni bis 30. September  in der Zeit von 11 bis 17 Uhr  und ab einer Temperatur von 27 Grad  dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „ Sahlkamp “ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „ Gemeinschaftsarbeit “ erledigt. Pächter  dieser Gärten ( 1 bis 12a ) sind aber für das Entfernen  des Unkrauts  am „ Sahlkamp “ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen. Der nächste Wegedienst für den „ Apfel und Mirabellenweg“ findet am 06. Juli  sowie der darauffolgende für den „ Birnen und Erdbeerenweg“  am 27. Juli  ab 8:30   Uhr statt. Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün !“   Reinhard Piehl  ei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung tößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von :00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. sGartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, eine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.

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