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- Veranstaltungen 2024 der Kleingartenvereine Buchholz, Neue Hoffnung und Flora
• 04.05. Kompostfest der 3 Vereine (bei Flora) • 25.05. Flohmarkt (Buchholz) • 01.06. Kinderfest (Neue Hoffnung) • 08.06. Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine (bei Buchholz) • 03.08. Kinderfest & Gartenparty (Flora) • 17.08. Kinderfest (Buchholz) • 23./24.08. Sommerfest (Neue Hoffnung) • 14.09. Forellenfest der 3 Vereine (bei Flora) • 26.10. Laternenfest (Buchholz) • 02.11. Kinderhalloween (Flora) • 23.11. Kniffel-Abend (Neue Hoffnung) • 07.12. Kinderweihnachtsfest / Jahresabschluss (Flora) • 07.12. Nikolaus (Neue Hoffnung) Kontakt: • Kleingartenverein Buchholz e.V. • Kleingartenverein Neue Hoffnung e.V. • Kleingartenverein Flora e.V. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und den jeweiligen Veranstaltungsorten erhaltet ihr bei euren Vereinsvorständen oder auf den Aushängen in den Vereinsheimen.
- Gartenzeitung 8/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , nun sind wir im August angekommen, der Höhepunkt der Gartensaison ist erreicht. Der Garten lädt nun nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet auch eine Vielzahl von Obst und Gemüse, die nun erntereif sind. Man, sieht im wahrsten Sinne der Worte „ die Früchte seiner Arbeit “ Am 3. August fand unser diesjähriges „ kleines Sommerfest “ statt. Da ich diese Zeilen für die Gartenzeitung Anfang Juli schrieb, kann ich euch leider erst in der nächsten Ausgabe darüber berichten. WICHTIGE HINWEISE: Seit den 15. Juli 2024 ist zum der „ Brut- und Setzzeit“ ein leichter Pflegeschnitt der Hecken wieder gestattet, wenn keine Vögel in der Hecke nisten. Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht geschnitten hat, sollte das nun nachholen. Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m und auf die Heckenbreite von 0,40m . Aber auch die Gartenarbeit darf nicht zu kurz kommen und der Weg vor dem Garten gehört auch dazu! Das heißt, den Weg bis zur Mitte vor eurem Garten regelmäßig von Beikräutern wie z.B. Löwenzahn, Spitzwegerich usw. sowie von selbst ausgesamten Rasen sauber zu halten. Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstandes. Auch wir merken immer mehr wie die Zeit der digitalen Welt voranschreitet und versuchen alles etwas zeitgemäßer zu machen, um uns den administrativen Aufwand zu vereinfachen. Die Versendung von Informationen sowie Rechnungen usw. ist per E-Mail wesentlich einfacher und kostengünstiger. Deshalb bitten wir euch um die Aktualisierung eurer Daten. Leider liegen uns vielfach nicht mehr aktuelle Kontaktdaten vor. Bittet teilt uns eure aktuelle Telefon-Nummer (Festnetz und/oder Mobil), aktuelle Wohnanschrift , Kontodaten und eine E-Mail-Adresse mit, unbedingt auch die Gartennummer nicht vergessen. Das Formular „Änderungsmitteilung“ findet ihr auf unserer „ Webseite“ unter www.kgv-flora.de unter der Rubrik „ Formulare “. Dieses steckt ihr bitte ausgefüllt in den Briefkasten am Vereinsheim oder schickt es als Anhang per E-Mail an info@kgv-flora.de oder auch per Post an KGV Flora e.V. , Hoppelweg 2, 30657 Hannover. Der nächste Wegedienst für den Kirschweg und Quittenweg findet wie gewohnt am 24. August von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Wir wünschen euch einen grünen Daumen und weiterhin viel Spaß in den Gärten! Auf unserer Homepage www.kgv-flora.de informieren wir euch immer, über den aktuellen Stand der Dinge. So verbleibe ich auch dieses Mal mit einem dreifachen „Gut Grün “ Reinhard Piehl
- Gartenzeitung 07/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende. An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „ Kinderfest-/Sommerparty“ am Samstag den 3.August hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu. Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug ) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag : von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. WICHTIGE HINWEISE: Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Seit dem 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „ Sahlkamp “ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „ Gemeinschaftsarbeit “ erledigt. Pächter dieser Gärten ( 1 bis 12a ) sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „ Sahlkamp “ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen. Der nächste Wegedienst für den „ Apfel und Mirabellenweg“ findet am 06. Juli sowie der darauffolgende für den „ Birnen und Erdbeerenweg“ am 27. Juli ab 8:30 Uhr statt. Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün !“ Reinhard Piehl ei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag : von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung tößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag : von 13:00 bis 15:00 Uhr und von :00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. sGartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag : von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, eine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
- Heckenpflegeschnitt ab den 26. Juni 2024
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, Gemäß Nr. 4.4 der Gartenordnung Hannover darf der Schnitt der Obstbäume, Beeren- und Ziersträucher – einschließlich Hecken – nur außerhalb der Brut- und Setzzeit ( 01.04. bis 15.07. ) erfolgen. Lediglich ein leichter Formschnitt ist auch während dieser Zeit möglich, d. h. Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte ab dem 26. Juni 2024. Selbstverständlich sollte es für jeden Gartenbesitzer sein, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben. Der Vorstand
- Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen. Nadelbäume – Tannen – Zeder – Lärchen – Eiben – Fichten – Erle – Kiefern – Wacholder – Scheinzypressen – Mammutbäume – Affenschwanzbäume – Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!) Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden. Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen. Laubbäume – Eiche – Birke – Ahorn – Esche – Erle – Buche – Weide – Kastanie – Walnuss – Pappel – Ginkgo – Eberesche Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln. Deck- und Blütensträucher – Goldregen , Wuchshöhe bis 7m – Hasel – Zierapfel – Hartriegel – Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar – Erbsenstrauch , Wuchshöhe bis 6m – Essigbaum , Wuchshöhe bis 8m Wirtspflanzen und Schaderreger – Felsenbirne – Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig – Haferschlehe – Bocksdorn für Scharka Krankheit – Feuerdorn – Rot- und Weißdorn – Zwergmispel (Cotoneaster) – Wacholder aller Art für Birnengitterrost – Korkenzieherweide für Weidenbohrer – Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla) – Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird! Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet. Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. - Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) - Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan - Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen - Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya - Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika - Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika - Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika - Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien - Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika - Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder - Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika
- Gartenzeitung 6/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 21. April 2024 fand unsere Jahreshauptversammlung im Vereinshaus Flora , Hoppelweg 2, 30657 Hannover statt. Unserer Einladung sind leider nur 29 Mitglieder gefolgt. Mit der Begrüßung der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde und passiven Mitgliedern begann die Versammlung. Nach der Genehmigung der Tagesordnung wurden der Geschäfts- und Kassenbericht sowie der Bericht der Revisoren vorgetragen und danach der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Wie in jedem Jahr standen auch diesmal wieder Wahlen auf der Tagesordnung. Für das Amt des 1 . Vorsitzenden wurde ich Reinhard Piehl erneut gewählt. Zur Wahl des 2 . Kassierers konnten wir unseren Gartenfreund Benjamin Bartels wiederwählen. Für das Ehrenamt der 1 . Schriftführerin hatte sich Cornelia Busch wieder zur Verfügung gestellt und wurde einstimmig gewählt. Auch die Revisoren-Ämter wurden neu gewählt. Hierfür stellten sich wieder unsere Gartenfreundin Kristina Freier und Erika Meyer zur Verfügung. Beide wurden einstimmig von der Versammlung gewählt. Nun zu den Wahlen der Wegeobleute. Für den „ Birnenweg“ hatten wir einen neuen Anwärter gefunden. Michelle Pawlowski stellte sich als passives Mitglied der Wahl und wurde zum neuen Wegewart gewählt. Für den „ Erdbeerenweg“ konnte Thomas Kalisch, für den „ Apfelweg“ unser langjähriger Gartenfreund Ulrich Fuge , so für den „ Kirschweg “ Dieter Borjak erneut bestätigt werden. Die Gartenfreunde Thorsten Peter für den „ Mirabellenweg “ und unser passives Mitglied Jörg Schulz für den „ Quittenweg “ haben sich wieder bereit erklärt das Ehrenamt als Wegewarte fortzuführen. Auch für den „ Festausschuss “ waren unsere Gartenfreundinnen Nadine Lorimer , sowie Anke Bartels wieder bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Jahr musste ein neuer Gartenfachberater/in neu gewählt werden, da Hans-Jürgen Geißler aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stand. Dir lieber Hans-Jürgen weiterhin alles erdenklich Gute und bleibe weiterhin gesund. Vielen Dank für deine Treue zum Verein. Für dieses Ehrenamt konnten wir unsere Gartenfreundin Anke Bartels gewinnen und sie wurde von der Versammlung einstimmig zur neuen Gartenfachberaterin gewählt. In diesem Sinne möchten wir allen Gewählten noch einmal herzlich gratulieren und wünschen allen viel Freude und Erfolg bei ihren Aufgaben. Abschließend wurde der Haushaltsplan 2024 von unserem 1. Kassierer Ralf Borchers vorgestellt und von der Versammlung genehmigt. In meiner Funktion als 1. Vorsitzender bedanke ich mich bei allen Vereinsmitgliedern für das dem Vorstand entgegengebrachte Vertrauen. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Vorstandsmitgliedern, den Wegeobleuten, der neuen Gartenfachberaterin und dem Festausschuss für die gute Zusammenarbeit. Nach der Versammlung der Stromgesellschaft war damit die JHV offiziell beendet. Samstag, den 27. April fand die 1. Gartenbegehung 2024 in unserer Anlage statt. Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten nachgekommen ist. Dennoch waren es wieder 34 Pächter, die schriftlich bezüglich des Heckenschnitts, der Verunkrautung der Wege vor den Gärten, zu hohe Büsche und Bäume und Koniferen bis hin zur Verwahrlosung des Gartens ermahnt werden mussten. An alle übrigen pflichtbewussten Pächter, macht weiter so! Die zweite Gartenbegehung 2024 ist am 19.Oktober . WICHTIGE HINWEISE: Am 15 . Juni ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „ Kirsch "und „ Quittenweg“ und der nächste Wegedienst für den „ Apfel “- und „Mirabellenweg “ am 06. Juli statt. Generell möchten wir darauf hinweisen, dass immer nur die Pächter der laut dem im „ Wegedienstplan “ genannten Wege zur Gemeinschaftsarbeit kommen sollen. Pächter anderer Wege müssen wir somit nach Hause schicken! Die weiteren Veranstaltungen 2024 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de . Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Meldet euch bitte bei uns. Weiterhin viel Spaß in euren Gärten. Mit einem dreifachen „ Gut Grün “ Reinhard Piehl Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 04. Mai 2024 haben wir nach langer Zeit wieder mit 3 Vereinen ein Fest organisieren können. Mit den Festausschüssen der Gartenkolonien „ Buchholz“ und „ Neue Hoffnung “ hatten wir ab 11.00 Uhr Kompost zum Verkauf angeboten. Ab 12.00 Uhr wurde für das leibliche Wohl mit Bierchen, Würstchen, Puffern und Waffel gesorgt. Es gab auch Cocktails zu günstigen Preisen. DJ Craig hatte mit toller Musik für Stimmung gesorgt und es wurde ordentlich getanzt. Es war ein rundum schönes Fest und wir als Festausschuss hatten jede Menge Spaß, den Tag mit euch verbringen zu können. Das nächste Fest startet am 08. Juni. Wir wollen mit euch einen „ Spieleabend“ veranstalten. Diese Feier wird in der Gartenkolonie „ Buchholz“ stattfinden. Meldet euch hierfür gerne unter der in den Aushängen genannten Telefonnummer 015738353890 an. Es wird garantiert lustig. Am Samstag, den 03. August geht es dann schon weiter mit den Feiern. Dieses Mal auf unserer Flora Festwiese. Wir haben ein tolles „ Sommerfest “ geplant. Ihr seht, es ist immer etwas los. Wir freuen uns, wenn wir euch zu unseren Festen sehen. Euer Festausschuss Flora
- Bewässerung an heißen Tagen
Region stellt Regeln auf ab 1. Juni 2024 Die Grenzwerte für die Bewässerung werden im Vergleich zum Vorjahr gelockert. Die Regelung Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Die Grenzwerte für das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung werden im Vergleich zum Vorjahr angepasst: 2023 galt von 11 bis 18 Uhr ein Temperaturgrenzwert von 24 Grad. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Grundwasserlagen weiter kritisch Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Umweltdezernent Jens Palandt erklärt: „Anders als im vergangenen Jahr herrscht in der Region aktuell keine Dürre. Das ändert aber nichts daran, dass wir seit Jahrzehnten eine negative Wasserbilanz haben. Die Grundwasserkörper sind durch vielfältige Nutzungen überlastet und teilweise erschöpft. Das Grundwasserdargebot, also die vorhandene Grundwassermenge, erholt sich durch ein einmaliges Hochwasserereignis nicht nachhaltig, sondern befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wir sorgen vor, handeln verantwortungsvoll und denken langfristig: Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.“ Regionspräsident Steffen Krach betont: „Wir würden keine Vorgaben machen, wenn sie aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären. Das Thema Wasserknappheit wird uns in den kommenden Jahren und Jahrzehnten leider begleiten. Wir nehmen lieber jetzt moderate Einschränkungen in Kauf, als irgendwann festzustellen, dass nicht mehr genug Wasser für alle da ist.“ Dialog mit allen Beteiligten In den vergangenen Monaten hat die Region wissenschaftliche Daten sowie die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Zudem haben zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen von Landwirtschaft und Sportverbänden stattgefunden, um die Bedürfnisse der Betroffenen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. „Jetzt steht ein Ergebnis, von dem wir sagen können: Die Einschränkungen sind für die Nutzungsgruppen so verträglich wie möglich, aber so konsequent wie nötig. An extrem heißen Tagen ist es ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll, in den Mittags- und Nachmittagsstunden zu bewässern, wenn die Verdunstungsverluste am größten sind“, so Krach. Unabhängig von Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, und das punktgenaue Bewässern mit Gießkannen oder Eimern ist jederzeit möglich. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Vorgaben zur Bewässerung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. „Wir setzen wie im vergangenen Jahr auf Aufklärung. Unser Ziel ist es, die lebenswichtige Ressource Wasser in der Region langfristig zu sichern. Das geht nur, wenn wir für größtmögliche Akzeptanz sorgen und zusammenarbeiten“, sagt Palandt. Mit den Betroffenen will die Region deshalb auch in den kommenden Wochen im engen Austausch bleiben. Die Regeln zur Bewässerung sollen als Teil der Wasserstrategie der Region Hannover voraussichtlich in den kommenden Jahren gelten. Hintergrund Auch die Nachbarlandkreise der Region Hannover reagieren auf den fortschreitenden Klimawandel mit Einschränkungen der Bewässerung: Der Landkreis Celle und der Heidekreis haben in den Erlaubnissen zur Feldberegnung eine Nebenbestimmung aufgenommen, die eine Bewässerung ab 28 Grad grundsätzlich untersagt. Die Landkreise Nienburg und Peine planen nach heutigem Kenntnisstand ebenfalls, in diesem Jahr Regeln aufzustellen. Um Sportvereine bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, fördert die Region Hannover seit April unter anderem die Anschaffung von Regenwasserspeichern, smarten Bewässerungsanlagen oder Sportplatzbelägen, die nicht gewässert werden müssen, mit bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte per Mail an- klimaanpassung@region-hannover.de .
- Gartenzeitung 5/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, die triste Zeit ist endlich vorbei, nun wir freuen uns, dass die Gartensaison jetzt endlich so richtig beginnt. Am 4. Mai ab 11.00Uhr findet unser diesjähriges „Kompostfest der 3 Vereine“ (KGV Buchholz/Neue Hoffnung/Flora) mit Flohmarkt und grillen auf dem Vereinsparkplatz Flora statt. Kommt vorbei, um günstig „Komposterde zu erwerben. Ab 12:00Uhr können wir dann gemeinsam mit gekühlten Drinks und guter Musik von unserm DJ Craig, ein paar schöne Stunden miteinander verbringen. Wir freuen uns auf euch, eure Freunde und auf alle Gäste aus der Umgebung. WICHTIGE HINWEISE: Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken, Obstbäumen und Ziersträuchern nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bis 15. Juli) durchzuführen ist. Der Zeitpunkt für den sogenannten „Formschnitt“ der Hecken wird euch dann rechtzeitig mitgeteilt. Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw.in den Gärten verboten ist. Der nächste Wegedienst für den Apfelweg und Mirabellenweg findet wie gewohnt, am 4. Mai 2024 und der darauffolgende für den Birnenweg und Erdbeerenweg am 25. Mai 2024 statt. Beginn ist wie immer um 8.30Uhr. Neuigkeiten entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. „Gut Grün “.
- Gartenzeitung 04/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Frühling ist da und die Gartensaison hat somit begonnen. Hiermit lade ich nochmals, wie schon in der „März-Ausgabe“, alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Sonntag den 21.04.2024 um 11.00 Uhr ins Vereinsheim Flora e.V., Hoppelweg 2, 30657 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 22.04.2023 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2023 4.2 Kassenbericht 2023, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl eines/einer Wahlhelfer/in 7.2 Wahl des/der 1. Vorsitzenden/de 7.3 Wahl des/der 2. Kassierer/in 7.4 Wahl des/der 1. Schriftführer/in 7.5 Wahl eines/einer Gartenfachberater/in 7.6 Wahl der Revisoren 7.7 Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 8. Bestimmung des Festausschusses 9. Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 9.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2024 10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 11. Beratung und Beschlussfassung der Anträge 12. Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des KGV Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 bis spätestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand zu stellen. Anträge, die aus der Versammlung herausgestellt werden, bedürfen der Unterstützung eines Drittels der anwesenden Mitglieder. WICHTIGE INFORMATIONEN: In diesem Jahr haben wir einige Veranstaltungen mit unseren Nachbarkolonien „KGV Neue Hoffnung "und „KGV Buchholz“ kombiniert. Hier sind die Termine zu den Veranstaltungen 2024: 30.März - Ostereiersuche + Rallye Kolonie „Neue Hoffnung “, 1.April - Osterrallye Kolonie „Flora “, 4.Mai – Kompostfest und Flohmarkt der „Drei Vereine“, 25. Mai – Flohmarkt Kolonie „Buchholz “, 1.Juni – Kinderfest Kolonie „Neue Hoffnung “, 8. Juni – Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine, 15. Juni – Kinderfest Kolonie „Buchholz“, 3.August – Kinderfest / Sommerparty Kolonie „Flora“, 23.+24.August – Sommerfest Kolonie „Neue Hoffnung“ 14.September – Forellenfest Kolonie „Flora“, 26.Oktober – Laternenfest Kolonie „Buchholz“, 2.November – Kinder Halloween Kolonie „Flora “, 7.Dezember - Kinderfest/ Jahresabschluss Kolonie „Flora “, 7.Dezember – Nikolaus Kolonie „Neue Hoffnung “ Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. Der nächste Wegedienst findet, am 6.April 2024 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Die Erste „Gartenbegehung 2024“ findet am 27.April statt! Wir wünschen euch allen eine schönes Frühjahr 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Liebe Mitglieder der Stromgesellschaft Flora, gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, lade ich hiermit nochmals alle Mitglieder, der Stromgesellschaft Flora, zur Gesellschafter-Versammlung 2024 ein, die im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V., am Sonntag, den 21.04.2024 im Vereinsheim KGV Flora e.V. Hoppelweg 2, 30657 Hannover stattfindet. Vorläufige Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 22.04.2023 3. Jahreskassenberichte 2023, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl der Revisoren 6. Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 7. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2024 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung der Stromgesellschaft, und zwar an die nachstehende E-Mail-Adresse stromgesellschaft @kgv-flora.de zu richten. Nadine Lorimer
- Gartenzeitung 02/2024
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Winter ist noch nicht ganz zu Ende, aber der Frühling kommt immer näher. So beginnt zum 1. März ja schon die Schonzeit für Vögel und Kleintiere. Damit endet die für alle Hecken und Sträucher bis zum 30. September das abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Vorstand möchte euch alle noch einmal daran erinnern, dass auch wirklich auf die Höhe von 1,20 m zurückgeschnitten werden muss. Dies wird vom Bezirksverband gefordert und überprüft! Bis zum Sommer wachsen die Hecken sowieso wieder nach, also sollte dies der Maßstab jetzt am Anfang der Saison sein. Der Vorstand hat keinerlei Freude daran, Abmahnungen zu verteilen, ist dazu aber verpflichtet dies zu tun. Falls Bäume gefällt werden müssen, muss dies natürlich auch bis Ende dieses Monats getan sein. Bitte denkt auch an eure Meldepflicht beim Wechsel eurer Kontaktdaten. Egal, ob ihr umgezogen seid, eine neue Kontonummer, Telefonnummer, E-Mail oder geheiratet habt, es ist wichtig, dass wir diese Daten erhalten. Die Änderungsmittteilung findet ihr auf Webseite www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Ihr könnt sie dort gleich ausfüllen und per E-Mail an info@kgv-flora.de schicken oder ausdrucken und am Vereinsheim in den Briefkasten stecken. Wir mussten bisher mehr Pächtern als sonst hinterher forschen, da viele Pachtrechnungen zurückkamen. Genauso wichtig ist es, wenn ein Pächter verstirbt, dass die Hinterbliebenen uns umgehend informieren!! Der Garten geht nicht automatisch an den Partner oder die Kinder über! Siehe BKleingG § 12. Natürlich könnten diese den Garten übernehmen, aber dazu muss lt. Pachtvertrag (siehe 6.2.2) erst eine Schätzung erfolgen und dann könnte es zu einem neuen Vertrag kommen. „Gut Grün" Reinhard Piehl
- Gartenzeitung 01/2024
Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht euch und euren Familien ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seit gut ins neue Jahr gestartet. Leider gibt es so zum Anfang des Jahres nicht so viel zu berichten. Aber ein bis zwei Dinge gibt dann doch noch. An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die „Ruhezeiten“ bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben sind. Der Sonntag bleibt ein Ruhetag! Ferner weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung von benzinbetriebenen Gartengeräten sowie offene Feuer und das Verbrennen von Gartenschnitt untersagt ist. Um euch schon einmal auf die neue Gartensaison einzustimmen, haben wir die „Wegedienste“ für 2024 für euch schon einmal vorbereitet und in die Schaukästen gehängt. Über Einzelheiten und zu den Veranstaltungen 2024 werden wir euch rechtzeitig informieren, auch auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. „Gut Grün“. Reinhard Piehl
- Vorgehensweise bei Einbruch und Diebstahl
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Solltet ihr einen Einbruch in eure Gartenlaube feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen, um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei! Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €. Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro vom Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden. Reinhard Piehl