Wie auch schon in letzten 2 Jahren müssen auch dieses Jahr
(lt. Beschluss des Vorstands von 2022)
„alle Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben,
diese bis zum 31. Oktober 2024 abbauen und einlagern!
Ab dem 1. April 2025 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden.
Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für „Leib und Leben“ abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“
Der Vorstand
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