Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.
Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.
Nadelbäume
– Tannen
– Zeder
– Lärchen
– Eiben
– Fichten
– Erle
– Kiefern
– Wacholder
– Scheinzypressen
– Mammutbäume
– Affenschwanzbäume
– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)
Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden.
Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.
Laubbäume
– Eiche
– Birke
– Ahorn
– Esche
– Erle
– Buche
– Weide
– Kastanie
– Walnuss
– Pappel
– Ginkgo
– Eberesche
Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln.
Deck- und Blütensträucher
– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m
– Hasel
– Zierapfel
– Hartriegel
– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar
– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m
– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m
Wirtspflanzen und Schaderreger
– Felsenbirne
– Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig
– Haferschlehe
– Bocksdorn für Scharka Krankheit
– Feuerdorn
– Rot- und Weißdorn
– Zwergmispel (Cotoneaster)
– Wacholder aller Art für Birnengitterrost
– Korkenzieherweide für Weidenbohrer
– Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
– Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost
Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.
Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar.
- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) - Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan
- Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen - Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya - Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika - Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika - Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika - Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien - Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika - Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder - Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika
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