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AutorenbildReinhard Piehl

Verbotene Pflanzen im Kleingarten

Aktualisiert: 25. Juni







Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.


Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.

Nadelbäume

– Tannen

– Zeder

– Lärchen

– Eiben

– Fichten

– Erle

– Kiefern

– Wacholder

– Scheinzypressen

– Mammutbäume

– Affenschwanzbäume

Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)

Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden.

Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume

– Eiche

– Birke

– Ahorn

– Esche

– Erle

– Buche

– Weide

– Kastanie

– Walnuss

– Pappel

– Ginkgo

– Eberesche

Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln.

Deck- und Blütensträucher

Goldregen, Wuchshöhe bis 7m

Hasel

Zierapfel

Hartriegel

Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar

Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m

Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m

Wirtspflanzen und Schaderreger

Felsenbirne

Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig

Haferschlehe

Bocksdorn für Scharka Krankheit

Feuerdorn

Rot- und Weißdorn

Zwergmispel (Cotoneaster)

Wacholder aller Art für Birnengitterrost

Korkenzieherweide für Weidenbohrer

Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)

Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.


Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind

inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar.

- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) - Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan

- Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen - Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya - Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika - Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika - Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika - Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien - Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika - Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder - Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika

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