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Ruhezeiten während der Garten-Saison

Autorenbild: Reinhard PiehlReinhard Piehl

Montag bis Freitag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und von: 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Samstag ab: 13:00 Uhr

bis Montag 7:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!


Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

"Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet,

alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind verboten."


Das gilt ebenso für Feiern.

Eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.


Der Vorstand

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