Ruhezeiten
Montag bis Freitag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und von: 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten
ganztägig einzuhalten!
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:
Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet,
alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren,
auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Das gilt ebenso für Feiern. Eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
Der Vorstand
Comments