Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum.
Aber die Gartensaison ist Gott sei Dank noch lange nicht zu Ende.
Seit dem 15. April 2023 haben wir einen neuen Vereinspächter, der uns mit leckeren griechischen Spezialitäten verwöhnen will. Im tollen griechischen Ambiente in unserem neuen Vereinsrestaurant „Santorini“ könnt ihr jeden Tag außer dienstags von 11.00 bis 22.00 Uhr bei einem Retsina oder Ouzo den Tag anfangen oder ausklingen lassen. Der Biergarten lädt im Sommer zu leckeren Essen und kalten Getränken im Freien ein. Mit Eiscreme könnt ihr euch zwischendurch oder als Nachspeise verwöhnen. Wir freuen uns darauf, wieder mit euch zusammen zu sitzen und das Vereinsleben aufleben zu lassen.
An dieser Stelle sei schon mal auf das „Sommerfest mit Kinderfest“ am 26. / 27.August hingewiesen. Unser Vereinswirt sorgt für das leibliche Wohl und den Getränkeausschank sowohl für das Catering zum „Katerfrühstück“ am Sonntag. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details dazu.
Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug)
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.
(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)
Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist.
Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.
In der Ausgabe der Gartenzeitung 6/2023 hatte ich leider vergessen, unseren neuen Wegewart Dieter Borjak zu erwähnen. Er hatte bereits 2022 kommissarisch dieses Ehrenamt übernommen und wurde nun in der JHV 2023 offiziell als Wegewart für den „Kirschweg“ gewählt.
Dir lieber Dieter herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen mit deinen Aufgaben.
Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.
Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.
Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.
Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:
Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,
was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.
Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.
Hinweis: Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
WICHTIGE HINWEISE:
Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!!
Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen.
Der nächste Wegedienst für den Kirsch- und Quittenweg findet am 29. Juli ab 8:30 Uhr statt.
Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2023.
„Mit einem dreifachen Gut Grün!“
Reinhard Piehl
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