Aktuelle Wegedienste
Jeder Pächter hat nur an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen, an dem sein Weg Wegedienst hat.
Es darf auch nur 1 Person pro Garten an einem Tag teilnehmen!
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Jeder Pächter hat im Jahr 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten und zwar nur an den Terminen, an dem sein Weg Wegedienst hat!
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Ausnahmen sind die letzten 3 Termine, die für Nachzügler angeboten werden.
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Zu beachten ist, dass 2 x 3 Stunden gearbeitet wird und zwar an 2 unterschiedlichen Tagen.
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Mit 2 Personen an einem Samstag die 6 Stunden abzuarbeiten, ist nicht gestattet.
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Die Wegedienste beginnen um 08.30 Uhr und enden um 12.00 Uhr.
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Von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr ist Pause.
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Nicht geleistete Wegedienste werden mit 20,-€ pro Stunde am Ende des Jahres in Rechnung gestellt.
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Bei Dauerregen, Sturm und Schnee können Wegedienste ausfallen!
Änderungen vorbehalten