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In diesen Tagen und Wochen dürfen wir wieder unsere Hecken zu den Wegen schneiden, sofern sich keine "bewohnten Nester" mehr in ihnen befinden. Dabei ist eine von der Gartenordnung Hannover vorgegebene Heckenhöhe von 1,20m einzuhalten. Ich zitiere aus der Gartenordnung.


Unter Punkt 3.2 heißt es dort: "Soweit keine anderen Anordnungen getroffen worden sind, darf die Höhe der Zäune innerhalb der Anlage die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden. Tore und Pfosten sollen nicht höher als die Zäune sein."


Das hört sich sehr willkürlich an. Aber der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht. Und das drückt er unter Punkt 1.3 der Gartenordnung so aus: "Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein."


Wir nutzen unseren Kleingarten zwar privat, aber er gehört zum öffentlichen Grün der Stadt und hat damit eine wichtige soziale Bedeutung, wie z.B. auch Grünanlagen, Parks oder Stadtwälder.

Die Menschen aus den umliegenden, oft sehr verdichteten Wohngebieten sollen die Möglichkeit zu Erholung und Entspannung bekommen, wenn sie durch die Kleingärten gehen. Der Blick in die Gärten soll sie erfreuen. Und viele Gärten sind ja wirklich zum Freuen.

Als Sichtschutz sind die Hecken an den Wegen nicht gedacht. Da hat jeder Pächter innerhalb seines Gartens genügend andere Möglichkeiten. S. Gartenordnung!

Die meisten halten sich ja dran, aber – wie überall – gibt es leider auch bei uns "schwarze Schafe". Sie mögen doch bitte in sich gehen!

Die Gartenordnung schreibt uns etliche Regeln vor. Aber innerhalb unseres Kleingartens haben wir doch ungeahnte Möglichkeiten der Nutzung. Es ist leicht, die Hecke zum Weg auf 1,20 m zu schneiden.

Lasst Eure Mitmenschen teilhaben an der Freude an Eurem Garten!


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Alle Lebewesen brauchen zum Leben Wasser. Das gilt natürlich auch für unseren Garten. Wasser ist kostbar. Darum ist es besonders wichtig, es mit Sachverstand einzusetzen.


Wenn man ein paar Regeln einhält, ist das gar nicht so schwer.

Nach Möglichkeit morgens gießen. Dann steht das Wasser den Pflanzen tagsüber für den Stoffwechsel zur Verfügung. Wasser, das auf Blätter gelangte, kann abtrocknen. Die Gefahr von Pilzerkrankungen wird reduziert.


Nicht "von oben" gießen, sondern das Wasser in den Wurzelbereich bringen, ohne den Wurzelballen frei zu spülen. Das ist gerade beim abendlichen Wässern wichtig, damit das feuchte Milieu über Nacht nicht zu Pilzerkrankungen führt. Gießmuldenhelfen, um das Wasser im Wurzelbereich der Pflanze zu halten – das spart auch Wasser.


Vor dem Gießen eine Fingerprobe machen: dazu steckt man den Zeigefinger in den Boden – fühlt man noch Feuchtigkeit , braucht man nicht zu gießen.


"Einmal Hacken ersetzt zweimal Gießen" - so eine alte Gärtnerregel. Dahinter steckt Folgendes: Im Boden bilden sich immer Kapillaren, durch die Wasser in die Atmosphäre verdunstet. Hacken hilft, die Kapillarstruktur zu zerstören. Der Boden bleibt dicht, Wasser kann nicht verdunsten.


Mulchen schützt die Bodenoberfläche vor Erosion und Verdunstung.


Wieviel muss ich wässern?

Dazu eine einfache Regel: man muss sich nur merken, wie lange der Sprenger laufen muss, um 15 cm Boden zu durchfeuchten. (In diesem Bereich sind die meisten Wurzeln). Den Sprenger eine halbe Stunde laufen lassen, dann ein pyramidenförmiges 15 cm tiefes Stück aus dem Boden stechen. Sind noch nicht 15cm erreicht, weiter wässern.


Man also braucht nur ein- bis zweimal pro Woche zu wässern, dann aber intensiv.

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Autorenbild: KGV FloraKGV Flora

Aktualisiert: 6. Feb. 2022

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und deren Angehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr 2022. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seid gut ins neue Jahr gestartet.

Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 05.03.2022 um 11.30 Uhr im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V.

in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder.

Vorläufige Tagesordnung:

Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder

  1. Genehmigung der Tagesordnung

  2. Grußworte

  3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020

  4. Berichte

    1. Geschäftsbericht 2020/21

    2. Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse

    3. Bericht der Revisoren

  5. Aussprache zu den Berichten

  6. Entlastung des Vorstands

  7. Wahlen

    1. Wahl einer Wahlkommission

    2. Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de

    3. Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de

    4. Wahl des/der 1.Schriftführer/in

    5. Wahl des/der 1.Kassierer/in

    6. Wahl des/der 2.Schriftführer/in

    7. Wahl des/der 2.Kassierer/in

    8. Wahl der Revisoren

    9. Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt)

  8. Bestimmung des Festausschusses

  9. Vorstellung des Haushaltsplanes 2022

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022

  1. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

  2. Mitteilungen des Vorstandes

Hinweis:

Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen.


Die jeweiligen Protokolle liegen zur Einsicht aus.

Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. auch einige wichtige Ehrenämter zu

besetzen sind.


Reinhard Piehl


Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2020 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 05.03.2022 im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V.

in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover

  1. Genehmigung der Tagesordnung

  2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 23.02.2020

  3. Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache

  4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung

  5. Wahlen

    1. Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers

    2. Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers

    3. Wahl eines technischen Beraters

    4. Wahl der Revisoren

  6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge

Hinweis:

Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende Adresse:

Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

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