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Autorenbild: Reinhard PiehlReinhard Piehl

Aktualisiert: 6. Dez. 2022

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

die Saison so gut wie zu Ende. Im letzten Jahr hatte ich euch auf dieses Thema schon einmal hingewiesen, was bei eventuellen Einbrüchen in eure Gärten alles zu tun ist.

Hier noch einmal die Information für alle neuen und auch alten Pächter. Gerade in den kommenden Monaten ist man ja nicht mehr täglich im Garten. Deshalb mein Rat, regelmäßig z.B. in Verbindung mit einem Spaziergang in euren Garten zu kontrollieren, ob alles noch in Ordnung ist. Solltet ihr einen Einbruch feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen, um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich.

Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei!

Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €. Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ 12,- € .Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“

von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“.

Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro des Versicherungsdiensts für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden.

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Am 26.November ab 14:00Uhr findet das „voradventliches Kaffeetrinken“ sowie ein

Pub Quiz“ statt. Bei selbstgemachten Kaffee und Kuchen wollen wir uns gemeinsam ein bisschen in Weihnachtsstimmung bringen. Und für die, die noch keine Lust auf Weihnachtsstimmung haben,

werden wir abends euer Allgemeinwissen testen bei unserem ersten „Pub Quiz“.

Natürlich wird die Gewinnergruppe ordentlich gefeiert und belohnt.

Für die „Nachzügler“ findet der Wegedienst am 12.November letztmalig in diesem Jahr

von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Die Ruhezeiten werden vom 22.10.2022 bis voraussichtlich 17.03.2023 aufgehoben. Sonn- und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten!

Das Trinkwasser am Vereinshaus wird ab den 30.11.2021 für die Winterzeit abgestellt.

Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Bleibt weiterhin gesund. „Gut Grün“.


Reinhard Piehl

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Autorenbild: Reinhard PiehlReinhard Piehl

Aktualisiert: 2. Nov. 2022

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

am 20. und 21. August 2022 war es nach drei Jahren Ausfall durch die Corona Pandemie endlich soweit! Das Sommerfest des KGV Flora e.V. konnte starten. Schon zwei Tage vorher wurde das Festzelt aufgebaut und mit einem georderten „Bierwagen“ konnte es dann losgehen. Am Samstagnachmittag begann es ab 16:30Uhr in guter alter Tradition mit dem „Kuchenbüffet“ mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und für die Kinder mit einer „Hüpfburg“.

Diese war für die vielen Kinder das Highlight an diesem Tag.

Ab 17:00Uhr begann das „Grillen“. Es gab leckere Bratwurst und Steaks sowie viele andere Köstlichkeiten, die von unserem Festausschuss und ihren Helfern angeboten wurden.

Bei guter Musik und mit dem einen oder anderen Glas Wein oder Bier wurde der Abend zünftig eingeleitet. Nach der langen Enthaltsamkeit durch die Pandemie kamen erfreulicher Weise viele Gartenfreunde mit ihren Freunden sowie viele Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen kam an diesem Abend auch nicht zu kurz. Am Sonntag 11:00Uhr dann auf zum „Frühschoppen“ mit Fisch- und Käsebrötchen. Wir vom Vorstand möchten uns bei unseren Damen vom Festausschuss Nadine Lorimer und Anke Bartels und all ihren Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken, die für uns dieses „Sommerfest“ ausgerichtet haben.

Vielen herzlichen Dank auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch, Thorsten Peter, Ulrich Fuge, Jörg Schulz, Dieter Borjak und allen Helfern, die mit unserem 2.Vorsitzenden Johann Nitziol und mir tatkräftig geholfen haben, das Festzelt auf- und wieder abzubauen. Durch unseren Einsatz und eure Teilnahme am Sommerfest ist uns ein tolles gemeinsames Fest gelungen.

Nun zu einem anderen Thema, die Pflichtversicherung für unsere Lauben betreffend.

Viele Pächter hätten gerne eine „große“ Laube. Die Größe wird klar durch das BKleingG und der daraus abgeleiteten Vorschriften der Gartenordnung, sowie der Baurichtlinie geregelt und das sind genau 24 m². Mehr überdachte Fläche darf in einem Kleingarten nicht errichtet werden! Wird diese Größe überschritten, kommt es zu einer Abmahnung und der Gartenpächter ist dann verpflichtet entsprechend auf die erlaubte Größe zurückzubauen. Spätestens bei Gartenaufgabe wird ein solcher Verstoß entdeckt und mindert dann den Wert des Kleingartens ganz erheblich, wenn er nicht bis zu diesem Zeitpunkt beseitigt wurde. Dies trifft spätestens dann den aufgebenden Pächter oder im Falle seines Ablebens die Erben. In letzter Zeit sind solche Verstöße wiederholt aufgefallen, da es zu Bränden kam.

Es wurde festgestellt, dass mehrere Lauben zusätzliche Schuppen hatten, die weder genehmigt noch die Mindestgrenzabstände von 1,50 Metern in alle Richtungen einhielten.

Hier hat der Pächter nun ein Problem. Er hat einerseits zu groß gebaut. Zum anderen wurde durch diesen Bau dasjenige Maß unterschritten, welches gerade dazu eingeführt wurde im Falle eines Brandes das Überspringen eines Feuers von einer zur anderen Laube zu verhindern. Die Versicherung muss nun keine Leistung erbringen, wenn genau dieser Verstoß der Grund dafür ist, dass es gebrannt hat. Dann hat der Pächter nicht nur seinen eigenen Schaden zu tragen, sondern ggf. sogar den Schaden des Nachbarn, dessen Laube in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage möchten wir an alle Gartenfreunde appellieren, die Abstände zu ihren Nachbarn nicht durch unzulässige Baulichkeiten so zu verkleinern, dass sie in so eine missliche Lage kommen.

WICHTIGE HINWEISE:

Da es in den letzten Jahren immer wieder vorkam, dass „Trampoline“ im Herbst durch die Kolonie flogen, hat der Vorstand jetzt beschlossen: „Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2022 abbauen und einlagern. Ab dem 01.April 2023 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Der Auf- und Abbau gilt von nun an für jedes Jahr. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“

Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss.

Am 29.Oktober findet das „Kinderfest 2022“ statt. Hier wollen wir zusammen mit den Kindern basteln, leckere Kürbissuppe essen und uns den Bauch mit Stockbrot füllen.

Meldet eure Kinder oder Enkelkinder bei uns an. Am besten direkt auf der Homepage über die E-Mail-Adresse des Festausschusses: festausschuss@kgv-flora.de.

Wir freuen uns auf eine große Beteiligung.

Bei einigen aufgebenden Pächtern wurde bei der Wertermittlung für ihren Garten festgestellt, dass für ihre Laube keine Baugenehmigung vorlag. Bitte schaut deshalb in

euren Gartenunterlagen nach, ob für eure Laube eine Baugenehmigung vorliegt. Sollte keine vorliegen, muss eine nachträgliche Baugenehmigung beim Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. beantragt werden, da sonst bei Aufgabe des Gartens die Laube dann mit

null Euro“ im Wertermittlungsprotokoll vermerkt wird.

Die nächsten Wegedienste für Nachzügler finden wie gewohnt am 8.Oktober und am 29.Oktober von 8:30 - 12:00 Uhr statt.

Bleibt weiterhin gesund „Mit einem dreifachen Gut Grün!“


Reinhard Piehl

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Autorenbild: Nadine LorimerNadine Lorimer

Wir wollen zusammen basteln, leckere Kürbissuppe essen und uns den Bauch mit Stockbrot vollschlagen.

Meldet eure Kinder / Enkelkinder bei uns an.

Samstag, 29.10.2022

Start 15.00 Uhr

Anmeldung bis zum 15.10.2022






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